Müssen Leute die Abba covern wollen bei björn und benny um erlaubniss fragen??

  • In Deutschland werden die Nutzungsrechte über die Gema geregelt, d.h. man benötigt für eine Coverversion keine Einverständnis des Urhebers, ist aber verpflichtet die Coverversion bei der Gema anzumelden, so dass diese stellvertretend für den Urheber die Kosten eintreiben kann.


    Zur eindeutigen Klärung der Rechtslage, sollte man dafür am besten einen Anwalt für Medienrecht zu Rate ziehen.

  • Einen Anwalt brauchen Sie nicht unbedingt. In Deutschland gilt das Prinzip der freien Werknutzung, .dh. jeder darf ABBA-Songs nachspielen (covern). Wenn man sie live aufführt, muss der Veranstalter eine GEMA-Meldung ausfüllen. Darin müssen die Songtitel und die Namen der Urheber genannt werden, den Rest erledigt die GEMA. Nimmt man ABBA-Titel auf Tonträger auf und verkauft diese, ist die GEMA von Anfang an mit von der Partie, d.h. muss informiert werden. Um Erlaubnis fragen muss man niemanden.

  • Das Thema habe ich vor Kurzem in der Zeitung gelesen, es gibt da doch eine Ausnahme: Nachspielen kann die Lieder nämlich jeder, aber sobald ein Original-Teil aus der Original-Aufnahme verwendet werden soll, MUSS der Interpret um Erlaubnis fragen.


    So geschehen bei den Samplen von z.B. Madonna, die die Synthesizer-Linie aus Gimme!Gimme!Gimme! ( A Man After Midnight) für ihr Lied "Hung Up" benutzt hat, oder die Fugees, die die Basslinie aus "The Name Of The Game" für ihr Lied "Rumble In The Jungle" haben wollten. Die mussten nämlich durchaus um Erlaubnis fragen.

  • Zitat

    Original von Abbafan Daniel
    Das Thema habe ich vor Kurzem in der Zeitung gelesen, es gibt da doch eine Ausnahme: Nachspielen kann die Lieder nämlich jeder, aber sobald ein Original-Teil aus der Original-Aufnahme verwendet werden soll, MUSS der Interpret um Erlaubnis fragen.


    Aufgrund solcher oder ähnlicher Ausnahmeregelungen ist es daher immer ratsam, sich bereits im Vorfeld durch einen geeigneten Anwalt beraten zu lassen.

  • Aber manche Tributebands verkaufen CD's mit ihren Versionen auf ihren Konzerten. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt? Oder wird das auch über die GEMA geregelt? LG Silke

  • Aber manche Tributebands verkaufen CD's mit ihren Versionen auf ihren Konzerten. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt? Oder wird das auch über die GEMA geregelt? LG Silke

    Hallo, Silke, doch das ist erlaubt. Jede Band, jeder Sänger darf Abba-Songs aufnehmen und auf Tonträger veröffentlichen. Das juristische Stichwort dafür lautet "freie Werknutzung". Es gelten dabei allerdings einige Rechstsvorschriften und Einschränkungen. So müssen auf einem Tonträger, z.B. CD, für jeden gecoverten Song die Urheber (Komponisten) und evtl. auch der Musikverlag angegeben werden, bei dem aktuell die Verlagsrecht liegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Komponisten und der Verlag die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten. (Die GEMA treibt diese Gelder ein und leitet sie an die Berechtigten weiter.) Weiter zu beachten ist, dass die freie Werknutzung nur so lange gilt. wie man die Werke nicht verändert. Wenn man z.B. in den Text eingreift, ihn verändert oder eine neue Strophe hinzudichtet oder zu der Melodie einen Text in einer anderen Sprache dichtet, dann muss man sich dafür die Erlaubnis des Musikverlags holen, dieses veröffentlichen zu dürfen.
    Streit gibt es nach meiner Erfahrung hin und wieder, wenn eine Coverband den Namensbestandteil "Abba" benutzt, was die meisten Tribute Bands ja sinnvoller Weise machen. Da hat schon manch eine Band einen Brief von einem Rechtsanwaltsbüro in Los Angeles oder anderswo erhalten mit der Forderung, ab sofort auf die Benutzung des Wortes "Abba" als Teil des Bandnamens zu verzichten, sonst würde es eine Klage geben, die teuer werden könnte. Denke aber nicht, dass deutsche Gerichte eine solche Klage zulassen oder gar ein Nutzungsverbot und/oder Bußgeld verhängen würden, denn die Begründungen, die diese Anwaltsbüros mitliefern, sind überwiegend lächerlich. So hieß es in einem der Briefe, durch die Verwendung des Wortes Abba im Bandnamen werde der Eindruck erweckt, es handle sich bei angekündigten Auftritten um die "echte" Band Abba, und Leute würden sich Tickets kaufen in der Annahme, ein Konzert von Abba erleben zu können. Ich denke, jedes Gericht würde sich über eine solche Argumentation totlachen.

  • Danke für die Info! Das hätte ich nicht gedacht. Björn und Benny haben sich ja auch wohlwollend über Tributebands ausgelassen. Aber das mit dem Namen ABBA habe ich schon öfter festgestellt. Eigentlich halten sie doch ihren Namen hoch. Aber trotzdem gehen diese Anwaltbüros offenbar dagegen vor.

  • Danke für die Info! Das hätte ich nicht gedacht. Björn und Benny haben sich ja auch wohlwollend über Tributebands ausgelassen. Aber das mit dem Namen ABBA habe ich schon öfter festgestellt. Eigentlich halten sie doch ihren Namen hoch. Aber trotzdem gehen diese Anwaltbüros offenbar dagegen vor.

    Björn und Benny sind Songwriter, was sollten sie dagegen haben, dass ihre Songs von vielen Bands nachgespielt und nachgesungen werden? Die Tantiemen, die es dafür noch obendrauf gibt, dürften ihnen inzwischen egal sein. Die Anwaltsbüros, von denen die Abmanhungen kommen, geben vor, von den legitimen Inhabern der Markenrechte an ABBA beauftragt zu sein. Das kann man glauben oder auch nicht.

  • Aber warum nennen sich trotzdem alle um? Es gibt kaum noch eine Abbashow, die die Bezeichnung ABBA im Shownamen hat. Ich denke mal, das mit dem Markenrecht ist bestimmt nicht zu unterschätzen. Heutzutage muss man doch bei der kleinsten Grafik, die man für seine Facebook-Seite nutzt, aufpassen. Überall lauern die Abmahner. Natürlich sind Björn & Benny "nur" die Songwriter. Aber sie werden von hart kalkulierenden Business-Leuten gemanagt. Und Verletzungen ihrer Markenrechte werden von denen bestimmt weltweit verfolgt und aufgespürt. Es nennt sich ja auch keine Band Siemens oder Porsche ...

  • Nennen sich alle um? Ich kenn noch ein paar, die "Abba" im Bandnamen haben. Wie auch immer, wir reden hier über 2 verschiedene Dinge, die Rechte an der Musik und die Rechte am Namen ABBA. Soviel ich weiß, sind die Musikrechte bei Universal gelandet, einem der größten globalen Musikrechteverwerter, während die Rechte am Markennamen ABBA noch bei Polar Music in Schweden liegen. U.U. haben Benny und Björn da gar keine Aktien mehr drin (bei den Markenrechten), und sicher sitzen da knallharte Geschäftemacher, denen es überhaupt nicht um Musik geht. Es gibt so viele Beatles Tribute Bands, die die (sicher ebenfalls irgendwo geschützte) Marke "Beatles" im Namen tragen, das müsste doch dasselbe in Grün sein, und da hab ich noch nichts von Abmahnungen u.ä. gehört.

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