Aber manche Tributebands verkaufen CD's mit ihren Versionen auf ihren Konzerten. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt? Oder wird das auch über die GEMA geregelt? LG Silke
Hallo, Silke, doch das ist erlaubt. Jede Band, jeder Sänger darf Abba-Songs aufnehmen und auf Tonträger veröffentlichen. Das juristische Stichwort dafür lautet "freie Werknutzung". Es gelten dabei allerdings einige Rechstsvorschriften und Einschränkungen. So müssen auf einem Tonträger, z.B. CD, für jeden gecoverten Song die Urheber (Komponisten) und evtl. auch der Musikverlag angegeben werden, bei dem aktuell die Verlagsrecht liegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Komponisten und der Verlag die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten. (Die GEMA treibt diese Gelder ein und leitet sie an die Berechtigten weiter.) Weiter zu beachten ist, dass die freie Werknutzung nur so lange gilt. wie man die Werke nicht verändert. Wenn man z.B. in den Text eingreift, ihn verändert oder eine neue Strophe hinzudichtet oder zu der Melodie einen Text in einer anderen Sprache dichtet, dann muss man sich dafür die Erlaubnis des Musikverlags holen, dieses veröffentlichen zu dürfen.
Streit gibt es nach meiner Erfahrung hin und wieder, wenn eine Coverband den Namensbestandteil "Abba" benutzt, was die meisten Tribute Bands ja sinnvoller Weise machen. Da hat schon manch eine Band einen Brief von einem Rechtsanwaltsbüro in Los Angeles oder anderswo erhalten mit der Forderung, ab sofort auf die Benutzung des Wortes "Abba" als Teil des Bandnamens zu verzichten, sonst würde es eine Klage geben, die teuer werden könnte. Denke aber nicht, dass deutsche Gerichte eine solche Klage zulassen oder gar ein Nutzungsverbot und/oder Bußgeld verhängen würden, denn die Begründungen, die diese Anwaltsbüros mitliefern, sind überwiegend lächerlich. So hieß es in einem der Briefe, durch die Verwendung des Wortes Abba im Bandnamen werde der Eindruck erweckt, es handle sich bei angekündigten Auftritten um die "echte" Band Abba, und Leute würden sich Tickets kaufen in der Annahme, ein Konzert von Abba erleben zu können. Ich denke, jedes Gericht würde sich über eine solche Argumentation totlachen.