Groenalund - Just Like that

  • Hallo Markus


    Eagle hat hier eine Frage gestellt bezüglich des Zusammenhangs der Genehmigung des Titels JUST LIKE THAT für die Band Grönalund durch das Musiclabel oder B+B mit der Nichtveröffentlichung des eigenen gleichen Titels...


    Dies hat sehr wohl etwas mit der Themenüberschrift zu tun, deren Lesen ich im übrigen auch mächtig bin......;)


    Und diese Frage habe ich Eagle im Sinne einer lebhaften Foren-Diskussion und im Sinne des Themas höflich beantwortet


    Oder findest Du, dass wir hier jetzt noch einen 3., 4. oder 5. Unterthread aufmachen sollen für die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung durch diese Band vielleicht noch stellen ?


    Kein Problem, aber dann fürchte ich, dass wir künftig Diskussionen ad acta legen können, weil diese dann nicht mehr funktionieren würden

  • ...oder findest Du, dass wir hier jetzt noch einen 3., 4. oder 5. Unterthread aufmachen sollen für die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung von dieser Band vielleicht noch stellen ?

    Ich wüsste nicht , dass ich dies in irgendeiner Form angedeutet hätte.


    Wie bereits geschrieben, es geht hier ausschließlich um das Thema "Groenalund - Just Like that"

  • Ja, Markus, das ist ja richtig, aber in der Frage von Eagle ging es um den Zusammenhang der Genehmigung des Titels JUST LIKE THAT für die Band Grönalund durch das Musiclabel bzw. B+B sowie der Nichtveröffentlichung des eigenen gleichen Titels...


    Es ging also darum, warum man die Version, die Thema dieses Threads ist, genehmigt, während man die Eigene schlechtredet


    Und daher gehört diese Frage auch in diesen Thread.......Es sei denn man würde noch einen dritten Thread dazu eröffnen

  • Wie kommt ihr denn immer darauf, dass ABBA um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn man JLT covern möchte? Es wäre sicher ein feiner respektvoller Zug gegenüber den Komponisten und Urhebern, aber rein rechtlich regeln solche Vorgänge die Verwertungsgesellschaften wie zum Beispiel die GEMA automatisch. Man muss das Cover natürlich anmelden, aber eine Erlaubnis braucht man dafür nicht.

  • Danke Scotty und Teleny, damit sind meine Fragen ja beantwortet. Ich ging davon aus, dass der entsprechende KÜNSTLER grundsätzlich sein O.K. geben muss, wenn jemand einen Titel covern möchte. Das ist anscheinend nicht der Fall, sondern es läuft eben über Plattenfirma, GEMA etc. Etwas anderes ist es wohl, wenn man z. B. Teile des Originals (wie Madonna mit Gimme...) für einen Song mitverwenden möchte. In diesem Fall haben ja B & B ihr O.K. gegeben.


    Für die Abba-Fans ist die Sache mit JLT natürlich ernüchternd, eine herbeigesehnte Originalversion plötzlich neu produziert von einer Covergruppe zu hören. Na ja, mal sehen, was die Zukunft noch so bringt.

  • Danke Scotty und Teleny, damit sind meine Fragen ja beantwortet. Ich ging davon aus, dass der entsprechende KÜNSTLER grundsätzlich sein O.K. geben muss, wenn jemand einen Titel covern möchte. Das ist anscheinend nicht der Fall

    Nein, das ist nicht der Fall, Eagle, aber es gibt Ausnahmen...


    Und zwar dann, wenn das Original "relevant verändert" wird, das heisst, wenn Text oder Melodie relevant verändert werden und praktisch ein neues Lied daraus gemacht wird.......


    Das war beispielsweise bei S.O.S der Fall, als daraus "Edelweiss" gemacht wurde.......Dies bedarf dann die Genehmigung der geistigen Urheber eines Songs

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